Die Stiftung hat das Kulturzentrum Marabu und die zugehörige Vorderliegenschaft von der Gemeinde Gelterkinden im Baurecht übernommen. Sie entrichtet der Gemeinde einen jährlichen Baurechtszins.
Sie ist dazu verpflichtet, die Liegenschaft für den Kulturbetrieb zu erhalten und zu unterhalten. Nach Ablauf des Baurechts muss die Liegenschaft schuldenfrei und mindestens im Zustand beim
Antritt des Baurechts zurückgegeben werden.