22. Juni 2020: Abschluss des Baurechtsvertrages mit der Gemeinde Gelterkinden
Die Stiftung schliesst den Baurechtsvertrag mit der Einwohnergemeinde Gelterkinden ab. Damit geht das Marabu in den Besitz der Stiftung über. Das Land wird von der Gemeinde im Baurecht übernommen.
31. Dezember 2020: Ein namhafter Anteil der Finanzen ist gesichert
Per Ende 2020 sind vom Kanton, zahlreichen Gemeinden im Oberbaselbiet, Stiftungen und Privaten rund 4.7 Mio. Franken gespendet worden. Darin eingeschlossen ist die Kaufsumme von 1.85 Mio. Franken, die von der Gemeinde Gelterkinden aufgebracht wurde.
30. März 2021: Eingabe des Baugesuches
Das Baugesuch für die Sanierung wird an das Bauinspektorat überwiesen, welches dieses am 29. April publiziert.
26. Mai 2021: Stellungnahme des Bauinspektorates liegt vor
Das Bauinspektorat nimmt zuhanden der Stiftung schriftlich Stellung zum Baugesuch. Es verlangt einige Nachbesserungen. Ausserdem sind zwei Einsprachen gegen das Gesuch eingegangen.
31. August 2021: Überarbeitetes Baugesuch wird eingereicht
Nach Erledigung der Einsprachen und der Bearbeitung der Stellungnahmen des Bauinspektorates wird das überarbeitete Baugesuch eingereicht.
1. Oktober 2021: Baubewilligung liegt vor
Das Bauinspektorat des Kantons Baselland erteilt die Bewilligung für den Umbau des Marabu.
Ab Herbst 2021: Beginn der Realisierung